Baukindergeld kommt wie von CDU/CSU gefordert

13.09.2018
Pressemitteilung

Marian Wendt (CDU) erfreut über Beantragungsstart noch im September

NORDSACHSEN. Der Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) äußert sich zum Baukindergeld: „Besonders für nordsächsische Familien, die auf vergleichsweise geringere Einkommen zugreifen können, ist das Baukindergeld wichtig. Nun kommt das Baukindergeld in weiten Teilen so, wie es von der CDU/CSU-Fraktion vorgesehen war: ohne Gebietsszenarien und ohne Quadratmeterobergrenze. Die Antragstellung für das Baukindergeld bei der KfW wird ab dem 18. September 2018 möglich sein und startet somit noch vor dem Wohngipfel bei der Bundeskanzlerin.“

Für den Ersterwerb von Neubau und Bestand im Zeitraum ab 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2020 wird ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro je Kind und Jahr eingeführt, das für einen Zeitraum von 10 Jahren gewährt wird. Mit dem Baukindergeld soll ein wirksamer Impuls für die Eigentumsbildung von Familien gesetzt werden. Es wird flächendeckend bis zu einer Einkommensgrenze von 75.000 Euro zu versteuerndem Einkommen pro Jahr zuzüglich 15.000 Euro pro Kind gewährt und ermöglicht dadurch Schwellenhaushalten den Schritt ins Wohneigentum.

Auf Betreiben von CDU und CSU war das Baukindergeld im Koalitionsvertrag verankert worden, um die individuelle Finanzierungsbelastung für Familien zu senken. Mit der finanziellen Förderung sollen junge Familien dabei unterstützt werden, sich den Traum vom eigenen Heim zu verwirklichen. Denn gerade Familien mit Kindern spüren immer stärker, dass sich das Wohnungsangebot verknappt hat. Auch gelingt es ihnen immer seltener, selbstgenutztes Wohneigentum zu erwerben. Dabei schafft gerade der Erwerb von Wohneigentum Planungssicherheit und Stabilität.

Bereits im gemeinsamen Wahlprogramm von CDU und CSU war das Baukindergeld angekündigt worden. Durch die späte Regierungsbildung nach dem Ausstieg der FDP aus den Koalitionsverhandlungen war die zunächst anvisierte Rückwirkung zum 1. Juli 2017 nicht mehr möglich.

Beantragung online unter:
https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Baukindergeld/