
BERLIN/NORDSACHSEN. „Der 5G-Mobilfunkausbau bringt eine Flächenversorgung wie noch nie: Bis Ende 2022 müssen 98% aller Haushalte mit mindestens 100 Megabit pro Sekunde versorgt werden. Dazu werden die Mobilfunknetzanbieter verpflichtet, fast alle relevanten Straßen und Schienenwege mit dem Echtzeitstandard zu versorgen. So eine vorgeschriebene Netzabdeckung hatten wir so noch nicht. Zudem können mit regionalen und lokalen Frequenzen Unternehmen, Krankenhäuser etc. sich selbst mit drahtlosen Netzen ausstatten, ohne auf die etablierten Anbieter zu warten. Die Grundlage für die Gigabit-Gesellschaft ist damit gelegt.“ blickt der nordsächsische Bundestagsabgeordnete Marian Wendt (CDU) angesichts der bevorstehenden Frequenzversteigerungen optimistisch in die Zukunft auch im ländlichen Raum.
Am Montag hatte der Beirat der Bundesnetzagentur dem finalen Entwurf der Vergabebedingungen zugestimmt. Damit steht der Versteigerung der Frequenzen für den neuen Mobilfunkstandard 5G im Frühjahr 2019 nichts mehr im Wege.
Die hohen Übertragungsraten im neuen Mobilfunkstandard ermöglichen nicht nur eine Beschleunigung bekannter Anwendungen. Sie sind die Basis für völlig neue Konzepte wie beispielsweise das autonome Fahren. Künftige Autos können während der Fahrt laufend Informationen mit zentralen Netzrechnern und mit anderen Fahrzeugen teilen. Bremst ein Auto vorn in der Schlange, erfährt das Auto weiter hinten dies in Echtzeit und kann reagieren. 5G trägt damit enorm zur Sicherheit des autonomen Fahrens bei und hilft Staus zu vermeiden.
Marian Wendt hatte sich an einer Unterschriften-Initiative innerhalb der CDU/CSU-Bundestagsfraktion beteiligt, die sich für einen gleichwertigen 5G-Mobilfunkausbau in Stadt und Land aussprach. Bei ihren Nachbesserungen hat die Bundesnetzagentur u.a. die Aufnahme aller Landes- und Staatsstraßen sowie
aller Bahnstrecken und der wichtigsten Wasserwege ergänzt.
Unabhängig von der bevorstehenden 5G-Frequenzauktion soll bis Mitte 2019 ein umfassendes
Gesamtkonzept für den Mobilfunkausbau unter Einbindung der Bundesregierung, der Bundesnetzagentur und des Bundestages vorliegen. Neben 5G in der Fläche müssen auch die Sprachtelefonie, 3G und 4G schnellstmöglich flächendeckend verfügbar sein. Der Beirat der Bundesnetzagentur hatte in seinem Beschluss ein kontinuierliches Monitoring festgelegt, das den jeweiligen Ausbaustatus und die Fortschritte betrachtet.
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